Mittelschule (MS)

Von der NMS zur Mittelschule

Mit dem Schuljahr 2020/21 ersetzt die Mittelschule (MS) die Neue Mittelschule (NMS) als Pflichtschule für die 10- bis 14-Jährigen. Alle Schülerinnen und Schüler der Volksschule können nach positivem Abschluss der Volksschule eine Mittelschule besuchen.

Die Weiterentwicklung der Neuen Mittelschule zur Mittelschule, die mit dem Pädagogik-Paket 2018 beschlossen wurde, umfasst unter anderem die Ermöglichung von dauerhafter Gruppenbildung in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache und die Weiterentwicklung der Leistungsbeurteilung in diesen Fächern.

Neue Broschüre "Die Mittelschule"
Eine detaillierte Darstellung aller Neuerungen, die für die Mittelschule mit 1. September 2020 in Kraft treten, finden Sie in der Broschüre 

Die Mittelschule - Änderungen ab dem Schuljahr 2020/21 im Überblick  (PDF, 505 KB)

 

Aufgabe der Mittelschule

Die Mittelschule hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in weiterführende mittlere und höhere Schulen zu befähigen sowie auf die Polytechnische Schule oder das Berufsleben vorzubereiten.

Ziel ist es, jede Schülerin und jeden Schüler im Sinne der Chancengleichheit bestmöglich individuell zu fördern. Durch eine fundierte Bildungs- und Berufsorientierung erhalten Schülerinnen und Schüler, aufbauend auf ihre Stärken, gezielte Beratung, um eine verbesserte Bildungs- und Berufsentscheidung am Ende der Mittelschule

 

Der MS-Lehrplan

Der MS-Lehrplan verbindet den Leistungsanspruch der AHS-Unterstufe mit einer neuen Lern- und Lehrkultur. Die Orientierung an den Potenzialen und Talenten der Schülerinnen und Schüler steht im Vordergrund.

Pädagogische Merkmale und Besonderheiten zur Differenzierung und Individualisierung
Grundsätzlich werden in der Mittelschule alle Schülerinnen und Schüler in allen Unterrichtsgegenständen gemeinsam in der Klasse unterrichtet. Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichem Lerntempo unterstützen einander und profitieren voneinander.

In den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache sowie in Pflichtgegenständen eines (schulautonomen) Schwerpunktbereiches sind aus den folgenden pädagogischen Fördermaßnahmen  von den Lehrerinnen und Lehrern in koordiniertem Zusammenwirken mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter auszuwählen:

  1. Individualisierung des Unterrichts,
  2. differenzierter Unterricht in der Klasse,
  3. Begabungs- einschließlich Begabtenförderung,
  4. Maßnahmen der inklusiven Pädagogik und Diversität,
  5. Förderung in temporär gebildeten Schülergruppen,
  6. Förderung in Förder- bzw. Leistungskursen,
  7. Unterrichten im Lehrerteam (Teamteaching) und
  8. Förderung in dauerhaften Schülergruppen ab der 6. Schulstufe.

sicherzustellen